Google Bildersuche – bescheuertes Urteil

Das Landgericht Hamburg fällt immer wieder durch unsachgemäße zeitgemäße Urteile auf. Schon seit dem vermaledeiten Urteil zur Foren-Haftung ist klar, dass in Hamburg die Uhren und Richter anders ticken. Auch zeigen diese Urteile, dass gesunder Menschenverstand und deutsche Rechtsprechung zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge seien können, die sich nicht einmal zwingendermaßen überlappen müssen. Es muss so sein, denn anders kann ich mir die Hamburger Urteile: Google-Bildersuche verletzt das Urheberrecht nicht erklären.

Ich frage mich zudem, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann Google für das Anzeigen von mickrigen Vorschaubildern, was für mich eher mit dem Zitieren von Bildern zu vergleichen wäre, zu verklagen, da diese Funktion erstens dem Allgemeinwohl der Internetnutzer dient und zweitens dem Urheber zu mehr Aufmerksamkeit und Besuchern verhilft. Und sollte der Urheber aus irgendeinem Grunde darüber nicht glücklich sein, dass jemand seine Werke ergoogelt, dann ist es für ihn ein Leichtes, dieses Google mitzuteilen. Denn eigens dafür stellen Suchmaschinen wie Google seit geraumer Zeit passende Hilfsmittel in Form von Meta-Tags bereit.

<meta name=“robots“ content=“noimageindex“> – oder – <meta name=“googlebot“ content=“noimageindex“>

Ist doch eigentlich gar nicht so schwer, oder? Jetzt könnte natürlich noch jemand von außen die Bilder nutzen, die auf dem eigenen Server liegen. Auch da gibt es Abhilfe in Form des Robot Exklusion Protokolls, weches es dem Webseitenbetreiber erlaubt, die ganze Website, Unterverzeichnisse oder einzelne Bilder aus dem Google Bilder-Index zu verbannen.

User-agent: Googlebot-Image
Disallow: /

User-agent: Googlebot-Image
Disallow: /bilderordner/

User-agent: Googlebot-Image
Disallow: /images/mein-tolles-broetchenfoto.jpg

Warum also noch zur Klage schreiten? Das kann man sich doch für den Fall aufheben, dass ein anderer Seitenbetreiber sich Bilder oder Fotos widerrechtlich aneignet. Aber Bitteschön nicht für Mettenden in Forenbeiträgen oder überteuerte Brötchen . Apropos Brötchen – was das Finanzamt da gerade wegen belegter Brötchen abzieht, ist auch ziemlich kurios.

16 Gedanken zu „Google Bildersuche – bescheuertes Urteil“

  1. Einfach nur lachhaft was dort passiert. Wenn es eines Tages Google Bilder nicht mehr geben wird dann werden viele Firmen es sich wieder wünschen. Was ist eigentlich mit den anbietern yahoo usw. es gibt unzählige suchmaschinen die eine bild funktion haben….. die dürfens?

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  2. Möglicherweise handelt es sich dabei um eine offpage-Maßnahme aus dem SEO-Konzept der Hamburger? Die Wissen einfach, wie man sich ins Gerede bringt. Mit Ihren provokanten Urteilen haben sie das echt drauf und mittlerweile sollte jeder wissen, dass man einfach ans LG Hamburg gehen muss, um das Internet „mitzugestalten“.

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  3. Ich bin voll und ganz deiner Meinung.
    Allerdings ist bei Google immer wieder zu sehen das nicht sie aktiv werden, sondern es immer der Webmaster sein muss. Deshalb sollte es eigentlich andersrum sein das wenn kein meta tag gesetzt werden die Bilder NICHT indiziert werden, sondern nur wenn der tag content=”imageindex” heisst.
    Noch regiert Google nicht die Welt und auch gehört Google noch nicht das Internet.

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  4. Also grundsätzlich kann ich beide Parteien verstehen – also Google, als auch die Kläger. Einerseits ist Google nur an Anbieter, der eben genau diesen Dienst anbietet. Andererseits ist auch jeder andere Websitebetreiber „dran“, sobald er fremdes Bildmaterial verwendet. Das Problem: Google verwendet die Bilder zwar nicht aktiv, dennoch profitiert Google durch regelmäßige Nutzer/Besucher davon. Schwierig, schwierig…

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  5. Schuldigung, die hier geschilderte Lösung hilft leider nicht. Die Bilder sind auf Seiten, die NICHT dem Kläger gehören. Er kann also selbst die Bilder nicht von der Indexierung ausschließen. Und man kann als Suchmaschine leider die Bilder auch nicht selbst filtern.

    Deswegen ist das Urteil erst recht schwer nachvollziebar. Eigentlich hätte er ja die Seiten verklagen müssen, die seine Bilder nutzen. Ist im Rezeptbereich ja ein tragbares Geschäftsmodel ;-)

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  6. @jens, schon klar, dass das nicht gegen geklaute bilder hilft sondern nur gegen hot linking. deshalb ja auch mein hinweis:

    Das kann man sich doch für den Fall aufheben, dass ein anderer Seitenbetreiber sich Bilder oder Fotos widerrechtlich aneignet

    Aber aus den Berichten habe ich nicht erkennen können, dass die Bilder woanders lagen. Wo finde ich diese Info? Zudem ist die Frage, ob das das Thema des Urteils war oder einfach generell die Mini-Bildchen am Pranger stehen. Wobei genau der Fall, dass jemand einem BIlder klaut und wissentlich auch Traffic, sich dann evtl. sogar in der Anonymität versteckt, einen schon zu einer Klage verleiten könnte. Und wenn das unwissentlich geschieht, dann sind wir wieder bei Marion und ihren Brötchen-Bildern und der Frage nach Moral und Profit.

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  7. hmm..
    Also ich versuche nun seit Anfang August meine alten, nicht mehr existenten „Seiten“ aus dem Index zu entfernen. Bisher wurde jeder Antrag auf Löschung abgelehnt. (angeblich wären die Seiten noch erreichbar. Ob der Fehlercode 404 vom Apache wohl als Webseite erkannt wird?)

    Also wenn das mit den Aussperren der Bots ähnlich „gut“ funktioniert… Dann kann ich mit den Hamburger Richtern mitfühlen. Aber auch nur dann…

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  8. Das Problem mit den 404 ist mir bekannt. Ein Freund hatte mit seiner Seite das gleiche Problem. Trotzdem kann ich das Urteil aus Hamburg nicht nachvollziehen. Bin auch der Meinung, dass es hauptsächlich mit Geld zu tun hatte.
    MfG

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  9. Mir ist auch nicht klar ob es um die Thumbnails der Bilder von der eigenen Seite des „Künstlers“ geht oder um die Thumbnails die Google aus den Seiten Dritter generiert hat… aber im anderen Fall ist Perfect10 schon in den USA, aus gutem Grunde, gescheitert.

    @ mj

    Finde ich nicht, wer seine Bilder öffentlich zugänglich ins Internet stellt, dem unterstelle ich einfach auch mal, dass er damit gefunden werden will. Es gibt ja ausreichend Möglichkeiten etwas ins Internet zu stellen ohne es öffentlich zugänglich zu machen.

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  10. Irgendwann musste so was ja mal kommen. Liegt (leider) wohl auch daran, dass viele das Internet als eine Selbstbedienungszone sehen, egal ob Bilder oder Texte. Sind Euch nicht auch schon Texte ohne Ende „entwendet“ worden? Ist auf jeden Fall nicht lustig, wenn man seine Seiten auf anderen Domains wiederentdeckt, nicht nur einfach, sondern mehrfach.

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  11. Eure Diskussion geht voll am Thema vorbei. „bescheuertes Urteil“ ? Kann man nachlesen wer es noch nicht gemacht hat. Allerdings muß man auch etwas vom Urheberrecht verstehen. Link zum Google Urteil
    http://www.kanzlei.biz/cms/08_09_26_LG_Hamburg_308_O_42_06.1819.0.html
    Verklagt wurde Google aber auch Telekom, Freenet, AOL und Bertelsmann, da alle nicht bereit waren und zwar im Jahre 2005 die PsykoMaN Bilder aus der Bildersuche zu nehmen. Trotz dem „thumbnails“ Urteil von 2003 und dem neuen Urteil weigert sich Goggle immer noch die PsykoMaN Bilder endlich rauszunehmen. Es handelt sich auch nicht um „mickrige Vorschaubilder“.
    In der erweiterten Bildersuche listet Google garnichts unter „kleine „“mickrige“ Bilder“ von PsykoMaN auf. Aber unter „mittlere“- und „große Bilder“. Auch falsch ist die Behauptung ich könnte auf Fremdseiten die robot Funktion aktivieren.
    Die Frage müsste lauten:
    Gelten für Google keine Gesetze? Verdirbt Geld den Charakter?

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