Suchmaschinen entkommen Verhaftung

Bei Franz lese ich gerade von der Beinahe-VerHaftung von Suchmaschinen und vom guten Ausgang der Geschichte. Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hat in seinem Spezial-Portal zum Thema „Suchmaschinen & Recht“ das Urteil mitsamt Begründung hinterlegt: Haftung Suchmaschine und Ersatz von Abmahnkosten

  1. Eine Suchmaschinen haftet für Rechtsverletzungen frühestens ab Kenntnis.
  2. Eine Prüfpflicht vor Veröffentlichung besteht für eine Suchmaschine grundsätzlich nicht.
  3. Für ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, das die Suchmaschine in Kenntnis setzt, können keine Anwaltskosten geltend gemacht werden.

Das ist doch einmal eine erfreuliche Sache. Bei all den dubiosen Urteilen um Foren-Überwachung und Abmahnwellen konnte einem schon Angst und Bange werden, was den Ausgang von Gerichtsprozessen in dieser Richtung angeht. Manchmal frage ich mich nämlich schon, wen unser Rechtssystem schützt – den der Recht hat oder den, der es am besten verbiegen kann.

3 Gedanken zu „Suchmaschinen entkommen Verhaftung“

  1. Auch wenn ich das Urteil prinzipiell begrüße, vestehen kann ich es nicht. Im Fall 3 bleibt die Klägerin auf den Abmahnkosten sitzen, obwohl die Klage als berechtigt anerkannt wird und die Suchmaschine die inkriminierten Einträge tatsächlich entfernen muss.

    Das ist doch sehr ungewöhnlich. Wie dieser Artikel schreibt:
    http://www.law-blog.de/222/was-kommt-vor-der-abmahnung/
    ist das anwaltliche Abmahnungsschreiben in der Regel die erste Kontaktaufnahme, und vorher anrufen oder schreiben ist nicht nur unnötig, sondern u. U. stellt sich der Kläger damit sogar schlechter. Warum hat hier das Gericht anders geurteilt? Weil es sich um eine Suchmaschine handelt oder (böse gesprochen) weil hier eine Privatperson eine Firma abmahnt und nicht umgekehrt wie üblich?

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  2. Das Problem bei diesen ganzen Abmahnungen sind nicht die Kosten oder wer Recht hat oder bekommt, das Problem ist der Missbrauch. Solange sich Kanzleien an solche Fälle dranhängen, die entweder keine Prozessbevollmächtigung vom vermeintlichen Opfer haben oder sich ihre Opfer erst noch suchen müssen, um dann deren Recht und ihre eigenen Kosten einzuklagen, solange finde ich es gut, wenn diese auf den Kosten sitzen bleiben. Im Sinne von Abschreckung oder ausgleichender Gerechtigkeit ;-)

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