Im Tal der Ahnungslosen – Juristen und ihre Metatags

Wo ich schon gerade bei Müpe am stöbern war, fiel mir auch noch die Geschichte vom Metatag vor die Füße. Auch so ein Fall wo deutsches Recht und gefühltes Recht auseinander klaffen. Und wo selbst das deutsche Recht nicht so recht weiß, wo rechts und links ist. Ich zitiere hier mal aus der entscheidenden Passage der Urteilsbegründung:

Schließt die Suchmaschine den normalerweise für den Nutzer nicht sichtbaren Quelltext der lnternetseiten in die Suche ein, werden auch Seiten als Suchergebnis aufgelistet, die das Suchwort lediglich im Quelltext enthalten. Dabei ist nicht entscheidend, dass das Suchwort für den Nutzer auf der entsprechenden lnternetseite nicht sichtbar wird. Maßgeblich ist vielmehr, dass mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden lnternetseite geführt wird. Das Suchwort dient somit dazu, den Nutzer auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen.

Der Witz an der Geschichte, die Juristen beziehen sich auf alte Urteile um zu zeigen, dass die Nutzung von Metatags den Beklagten einen unfairen Vorteil in den Suchmaschinen verschafft hätte. Dummerweise übersehen sie dabei, dass das in diesem Zusammenhang diskutierte Meta-Keyword Tag schon seit Jahren praktisch wirkungslos ist! Es ist schon schlimm, wenn Urteile auf Basis von Unwissen gefällt werden.

Der Treppenwitz bei der Sache – die Beklagten werden das Keyword sicherlich zum Zwecke der Manipulation der Suchergebnisse in die Seiten eingebaut haben. Dumm gelaufen. Sie werden also für etwas bestraft, was sie zwar beabsichtigt hatten, was aber nicht eintraf. Ist das jetzt höhere Gerechtigkeit?

5 Gedanken zu „Im Tal der Ahnungslosen – Juristen und ihre Metatags“

  1. Ich kenne zwar die besagten Streitfälle nicht, jedoch bin ich mir auch so sicher, dass es dabei nicht nur um den Keyword Tag geht. Es gibt ja immerhin noch unzählige andere Möglichkeiten, für den Besucher unsichtbare Keywords auf einer Seite unterzubringen. Und da finde ich es nicht verkehrt, wenn etwas dagegen getan wird.

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  2. Erstmal muss man sehen, dass es um „eine“ Suchmaschine geht. Sobald also irgendeine Suchmaschine die keywords wertet und sei es nur minimal, so dass es zu einer Ergebnisverschiebung kommen kann, reicht das. Denn das Urtiel ist nicht speziell – wenngleich vor allem – für Google-Suchen relevant.

    Zweitens war Gegenstand nur das Meta-Tag keywords, der Tenor lautet aber auf „im Quelltext“. Man wird abwarten müssen, wie das von der Rechtsprechung beurteilt und angewandt wird.

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